§ 1 Abs 1 KflG (Betrieb von Kraftfahrlinien, Konzessionspflicht; keine Parteistellung eines konkurrenzierenden Antragstellers)
VwGH 09.10.1996, 93/03/0214
Der Bf stellte an den LH von Tir den A auf Wiedererteilung einer erloschenen Konzession.
§ 1 Abs 1 KflG (Betrieb von Kraftfahrlinien, Konzessionspflicht; keine Parteistellung eines konkurrenzierenden Antragstellers)
VwGH 09.10.1996, 93/03/0214
Der Bf stellte an den LH von Tir den A auf Wiedererteilung einer erloschenen Konzession.