§ 69 AGO (Bürgermeister, Vertretung der Gemeinde nach außen; unbeschränkte Vertretungsmacht; allfällig erforderlicher Beschluss des Gemeinderats für Außenverhältnis irrelevant)
VwGH 27.08.1996, 95/05/0191
(S Baurecht)
§ 69 AGO (Bürgermeister, Vertretung der Gemeinde nach außen; unbeschränkte Vertretungsmacht; allfällig erforderlicher Beschluss des Gemeinderats für Außenverhältnis irrelevant)
VwGH 27.08.1996, 95/05/0191
(S Baurecht)