§ 17 Abs 2 Z 6 FrG (Ausweisung im Interesse der öffentlichen Ordnung, ua Einreise unter Umgehung der Grenzkontrolle und Betretung binnen einem Monat; Ermessensentscheidung; keine Bedachtnahme auf § 19 )
§ 19 FrG (Schutz des Privat- und Familienlebens)