§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Verfolgung; notwendige Intensität der Verfolgung; Furcht; Glaubhaftmachung der Furcht trotz mehrmaliger Rückkehr des Antragstellers in Heimatland nach Inhaftierungen)
VwGH 12.09.1996, 95/20/0296
Zwar ist der bel Beh zuzustimmen, dass es der allg Erfahrung grundsätzl widerspricht, dass eine Person, die individuell konkret gegen sie gerichtete Verfolgung hätte erdulden müssen, angesichts der Gefahr der Wiederholung solcher Ereignisse freiwillig in den Verfolgerstaat zurückkehrt. Doch übersieht die bel Beh, dass die dem Bf bis zum Zeitpunkt seines zweimaligen Verlassens und der zweimaligen Rückkehr in die Türkei widerfahrenen höchstens fünf- bis sechsmaligen Verhaftungen innerhalb mehrerer Jahre (im Verf wurde nicht geklärt, ob in dieser Zahl nicht auch die 3 Verhaftungen im Oktober 1990 enthalten sind und wie lange die Anhaltungen jeweils dauerten) und die dabei erfolgten Übergriffe gegen seine Person aufgrund des Umstandes, dass die jeweiligen Anhaltungen möglicherweise nur kurzfristig waren und sich über mehrere Jahre verteilten, trotz der hiebei behaupteten Übergriffe aus der Sicht des Bf nicht eine solche Intensität erreicht hatten, dass er nicht habe zurückkehren wollen.