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VwGH 12. 9. 1996, 95/20/0285 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1997/1658ZfV 1997, 631

§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Verfolgung; notwendige Intensität der Verfolgung; Ladungen vor Behörde; kurzfristige Inhaftierungen)

VwGH 12.09.1996, 95/20/0285

Der Bf befürchtet zwar eine Verhaftung, konkret jedoch bringt er ledigl vor, zweimal zur Polizei vorgeladen worden zu sein. Dass gegen ihn ein Haftbefehl erstellt worden sei, wird nicht behauptet. Auch aus den behaupteten Nachfragen der polit Polizei bei seiner Familie ist die Gefahr einer asylrechtl relevanten Verhaftung nicht abzuleiten. Die bel Beh befindet sich somit im Einklang mit der stRsp des VwGH, dass aus den Polizeiladungen und der subjektiven Befürchtung des Bf, verhaftet zu werden, objektiv keine Gefahr eines ungerechtfertigten Eingriffes von erheblicher Intensität zu erkennen ist, zumal Ladungen, Nachfragen, und selbst kurzfristige Inhaftierungen nicht als derart gravierend angesehen werden können, dass eine den weiteren Verbleib im Heimatland unerträgl machende Intensität erreicht wird. Abw.

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