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VwGH 12. 9. 1996, 95/20/0281 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1997/1657ZfV 1997, 631

§§ 1 ff AsylG 1991 (Gewährung von Asyl; Flüchtlingseigenschaft als Vorfrage; keine bescheidmäßige Feststellung der Flüchtlingseigenschaft)

VwGH 12.09.1996, 95/20/0281

Die Beantwortung der Frage nach der Flüchtlingseigenschaft eines Asylwerbers liegt nach der ges Konzeption ledigl - wie auch der Bf selbst erkennt - im Vorfragenbereich. Eine gesonderte Feststellung der Flüchtlingseigenschaft im Spruch eines verwbeh B kommt daher nach der durch das AsylG 1991 geschaffenen Rechtslage nicht mehr in Betracht (vgl VwGH 04.10.1995, 95/01/0071). Abw.

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