§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Verfolgung; notwendige Intensität der Verfolgung; Verweigerung der Ausstellung eines Reisepasses im Heimatland)
VwGH 04.09.1996, 95/20/0275
Die bel Beh ist aber auch im Recht, wenn sie die Nichtausstellung des Reisepasses als asylrechtl nicht relevant beurteilt hat, denn unter Verfolgung ist ein ungerechtfertigter Eingriff von erheblicher Intensität in die zu schützende persönl Sphäre des einzelnen zu verstehen. Erhebl Intensität liegt nur dann vor, wenn der Eingriff geeignet ist, die Unzumutbarkeit der Inanspruchnahme des Schutzes des Heimatstaates bzw der Rückkehr in den Aufenthaltsstaat zu begründen. Der Verweigerung der Ausstellung eines Reisepasses ermangelt jedenfalls dieser Eingriffintensität. Abw.