§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Versagung, Vorliegen eines Sichtvermerksversagungsgrundes, insbesondere ua nicht gesicherter Unterhalt für die Geltungsdauer der Bewilligung; Heranziehung der Ausnahme des § 10 Abs 3 Z 2 FrG , Zulässigkeit der Verpflichtung Dritter, für Lebensunterhalt aufzukommen)