§ 4 Abs 4 AufG (Aufenthaltsbewilligung für Ehegatten und Kinder; gleiche Befristung wie Bewilligung des Ehegatten bzw Elternteiles; keine rechtliche Grundlage für Versagung der Bewilligung)
VwGH 05.09.1996, 95/18/0926
Mit dem angef B wurde der A des Bf auf Erteilung (nach der Aktenlage auf Verlängerung) einer AufenthaltsBew gem § 4 Abs 4 AufG abgewiesen.