§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Versagung, ua Vorliegen eines Sichtvermerksversagungsgrundes bzw nicht gesicherter Unterhalt, Interessenabwägung)
§ 10 Abs 1 Z 4 FrG (Sichtvermerksversagung, Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit)