§ 1 RGV (Ersatz des Mehraufwandes)
§ 22 Abs 1 RGV (Zuteilungsgebühr, umfasst Tagesgebühr und Nächtigungsgebühr; Anspruch, bei tatsächlichen Aufwendungen für Nächtigung)
§ 22 Abs 3 RGV (Tagesgebühr, fahrplanmäßige Abfahrt und tatsächliche Ankunft des Massenverkehrsmittels, keine Berücksichtigung tatsächlicher Verhältnisse, Benützung des eigenen Kfz, keine analoge Berücksichtigung von Zurechnungszeiten)