§ 24 Abs 3 Sbg EFRG 1986 (Nutzungsrechte, Zulässigkeit einer teilweise Ablösung nur bei gleichzeitiger Ergänzungsregulierung der verbleibenden Nutzungsrechte)
§ 24 Abs 4 Sbg EFRG 1986 (Ablösung von Nutzungsrechten, Vorrang für eine Ablösung in Grund; kein Widerspruch zu § 25 )