§ 5 Abs 3 Z 2 OÖ LSG 1970 (Siedlungsverfahren, Parteistellung, nicht zur Wahrung öffentlicher Interessen; kein subj-öff Recht, dass Siedlungsverfahren überhaupt unterbliebe)
VwGH 28.03.1996, 96/07/0044
2. Verwbeh Verf, denen zivilrechtl Rechtsgeschäfte im Anschluss an deren Abschluss aus den unterschiedlichsten ges Gründen unterworfen werden, dienen regelmäßig der Prüfung der abgeschlossenen Rechtsgeschäfte unter Gesichtspunkten des öff Rechtes. Nicht hingegen eröffnen solche verwbeh Verf einer der Parteien des zivilrechtl Geschäftes die Befugnis oder Möglichkeit, ihren zivilrechtl eingegangenen Verpflichtungen auf dem Wege der in einem solchen VerwVerf wahrgenommenen Parteistellung zu entkommen oder die Realisierung des zuvor geschlossenen Vertrages zu vereiteln.