§ 37 Krnt WWSG 1920 (Felddienstbarkeit, Ablösung in Geld, wenn für das herrschende Gut nicht notwendig; Notwendigkeit im Sinne von Erforderlichkeit zur Beseitigung eines ansonsten bestehenden Bringungsnotstandes zu verstehen)
VwGH 19.09.1996, 94/07/0052