§ 29 ZTKG (Ziviltechnikerkammer, Wohlfahrtseinrichtungen für Ziviltechniker und deren Hinterbliebene; Versorgungsfonds, Sterbekassenfonds)
§ 31 Abs 1 ZTKG (ebenso; nähere Bestimmungen in einem Statut; Aufgaben, Aufbringung der Mittel, Geschäftsführung des Kuratoriums, Beitragspflicht, Gewährung und Höhe der Zuwendungen)