§§ 98 Abs 2, 100 Abs 3 BergG (Verfahren über Erteilung einer Gewinnungsbewilligung bzw der Genehmigung eines Aufschluss- und Abbauplanes, Parteistellung, Standortgemeinde, Interessensvertretung mit [prozessualen] Rechten einer sonstigen Verfahrenspartei, weitere subjektive Rechte, keine, hier Berücksichtigung des Flächenwidmungsplanes)
VwGH 03.09.1996, 96/04/0141