§ 18 Abs 5 Oö ROG 1972 (Grünland; nur Bauten und Anlagen, die einer bestimmungsgemäßen Nutzung dienen; landwirtschaftlicher Betrieb, Nachweis; gegebenenfalls Vorlage eines Betriebskonzeptes; Bienenzucht)
VwGH 17.09.1996, 96/06/0076
Zur Frage, ob eine Baulichtkeit für die land- und forstwftl Nutzung erforderl ist, wie die stRsp (VwGH 18.01.1994, 93/05/0212), es solle verhindert werden, dass die Best über Flächenwidmung dadurch umgangen werden, dass jemand ledigl einem Hobby nachgeht. Hier Behauptung der Absicht zu Bienenzucht, aber keine Vorlage eines Betriebskonzeptes. Abw.