§ 30 Abs 3 Krnt BauO 1992 (Bescheidwidrige oder nicht bewilligte Ausführung eines bewilligungspflichtigen Vorhabens; Antragsrecht des Nachbarn auf behördliche Maßnahmen nach § 31 und 32 )
§ 31 Abs 2 Krnt BauO 1992 idF vor LGBl 1996/44 (konsensloses Bauvorhaben, Einstellungsauftrag)