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VwGH 17. 9. 1996, 96/05/0099 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1997/1578ZfV 1997, 612

§ 62 Abs 2 Nö BauO (Bauwerk, das nach Verwendungszweck erhöhten Anforderungen nach Festigkeit, Brandschutz, Sicherheit und Gesundheit entsprechen muss oder Belästigungen der Nachbarn über dem ortsüblich Zumutbaren erwarten lässt; zur Abwehr der Gefahren oder Belästigungen erforderliche Vorkehrungen; Konkretisierungspflicht hinsichtl Nachbareinwendungen; Geruchsbelästigung durch Kanal; Klärung durch medizinischen Sachverständigen)

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