§ 53 Abs 1 Wr BauO (neue Verkehrsfläche, auf Antrag eines Liegenschaftseigentümers im Bebauungsplan festzusetzen, lediglich der besseren Aufschließung des Grundstücks des Antragstellers dienend; Anordnung der Herstellung, Reinigung, Erhaltung durch die Eigentümer der anliegenden Bauplätze; Antrag auf Feststellung der Verpflichtungen aus § 53 , Zurückweisung mangels Rechtsanspruches auf Bescheiderlassung)
VwGH 25.06.1996, 96/05/0015