§ 118 Abs 9 Nö BauO (Baubewilligung, Verfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; demonstrative Aufzählung; Brandschutz, Schutz gegen andere Gefahren, die sich auf Anrainergrundstücke ausdehnen können, Bebauungsweise, Bebauungshöhe, Abstände der Fluchtlinien zur Erzielung einer ausreichenden Belichtung; Bebauungsdichte nur unter bestimmten Umständen)
VwGH 17.09.1996, 95/05/0204