§ 3 Abs 1 Krnt GrundstücksteilungsG (Teilung eines Grundstücks, Genehmigung, Auflage der Übereignung von Grundstücksteilen für die Errichtung und Verbreiterung von Straßen)
§ 3 Abs 2 Krnt GrundstücksteilungsG (ebenso; Verlangen der Gemeinde, Voraussetzungen; privatwirtschaftlicher Akt; Zuständigkeit des Gemeinderats nach der AGO; Vertretungsbefugnis des Bürgermeisters, unbeschränkt, Fehlen des Gemeinderatsbeschlusses für Außenverhältnis irrelevant)