§ 120 Abs 3 Nö BauO 1976 (Bereich, für den kein Bebauungsplan erlassen; Versagung einer Baubewilligung, wenn Gebäude hinsichtlich der Anordnung auf dem Bauplatz oder der Höhe in auffallendem Widerspruch zur bestehenden Bebauung; subjektives Recht der Nachbarn; Bildung des Bezugsbereiches, Beurteilung der Höhe unter Einbeziehung der Tiefe des Gebäudes; Bauvorhaben des Bundes)
VwGH 17.09.1996, 94/05/0164