§ 23 Abs 1 Vlbg BauG (Bewilligungspflicht; Zu- und Umbauten zu Gebäuden, sonstige wesentliche Änderungen; Balkon)
§ 23 Abs 4 Vlbg BauG (wesentliche Änderung; ua bei Änderung des Aussehens des Gebäudes oder Beeinträchtigungsmöglichkeit von Nachbarrechten; Balkon)