§ 4 Abs 3 Z 7 AuslBG (Beschäftigungsbewilligung, Erteilung; Nachweis der Voraussetzungen)
VwGH 26.09.1996, 94/09/0290
Die bf Partei hat zur Vorlage der zur Prüfung der Voraussetzungen nach § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG benötigten Unterlagen um Fristverlängerung ersucht. Eine Ablehnung dieses FristerstreckungsA ist nicht aktenkundig und wird von der bel Beh auch nicht behauptet; in der Gegenschrift wird eine telefon Zusage der Verlängerung der Frist auch eingeräumt. Damit hätte die Erlassung des angef B aber nicht vor Ablauf des beantragten Fristendes vorgenommen werden dürfen. Aufhebung wegen Verletzung von VerfVorschriften.