§ 4 Abs 6 AuslBG (Überschreitung der Landeshöchstzahl; Antrag auf Verlängerung der Beschäftigungsbewilligung)
VwGH 18.10.1996, 94/09/0103
Die Ansicht, bei Anträgen auf Verlängerung einer bestehenden Beschäftigungsbew komme § 4 Abs 6 AuslBG nicht zur Anwendung, findet in der Gesetzeslage keine Deckung und auch der Umstand allein, dass BS „bereits im bestehenden Kontingent beinhaltet war“ ändert nichts an der von der bf Partei auch unbestritten gebliebenen Tatsache der Überschreitung der Landeshöchstzahl. Abw.