§ 3 Abs 2 ARG (Wochenendruhe; Beschäftigung von Arbeitnehmern an Samstagen nach 13.00 Uhr; Unabhängigkeit der arbeitsrechtlichen Bestimmungen über Wochenendruhe von Zulässigkeit des Offenhaltens eines Betriebes nach ÖZG)
VwGH 29.10.1996, 93/11/0269
§ 3 Abs 2 ARG (Wochenendruhe; Beschäftigung von Arbeitnehmern an Samstagen nach 13.00 Uhr; Unabhängigkeit der arbeitsrechtlichen Bestimmungen über Wochenendruhe von Zulässigkeit des Offenhaltens eines Betriebes nach ÖZG)
VwGH 29.10.1996, 93/11/0269