§ 2 Abs 3 AWG (Abfalleigenschaft, Bestehen dieser Eigenschaft solange als keine Zuführung des Abfalls zu zulässiger Verwendung oder Verwertung)
VwGH 28.03.1996, 95/07/0182
Die Lieferung zur Firma B-AG nach Deutschland stellt noch keine zulässige Verwendung oder Verwertung iSd § 2 Abs 3 AWG dar; eine solche könnte erst die bei der B-AG erfolgende Behandlung darstellen. Akw.