Art 144 Abs 1 B-VG (Bescheidbeschwerde; zulässiger Anfechtungsgegenstand; keine Kompetenz des VfGH zur Überprüfung von Akten der Gerichtsbarkeit)
VfGH 25.11.1996, A 21/96, B 4381/96
Weder Art 144 B-VG noch eine andere Verfassungsvorschrift räumt dem VfGH die Zuständigkeit zur Überprüfung gerichtl E oder sonstiger Akte der Gerichtsbarkeit aufgrund einer an ihn herangetragenen Beschw ein. Auch eine Zuständigkeit zur Anordnung der Entlassung eines Häftlings aus der Strafhaft kommt dem VfGH nicht zu.