Verletzung (Gesetz)
VfGH 29.11.1996, G 277/96, G 189-193/96
Ges Ausnahme für Gebäude mit Aufenthaltsräumen im Freiland (die nicht auch für andere Gebäude gilt und auch nicht für Gebäude im Bauland) unsachl (auch im Hinblick auf die Bevorzugung jener, die unter Missachtung der Rechtsvorschriften gehandelt haben im Vergleich zu normtreuen Menschen; s Baurecht, Raumordnung).