§ 58 AVG (Bescheidbegriff; Vorfragenbeurteilung; Rechtskraftwirkung eines Begründungsteiles)
VwGH 31.08.1995, 95/19/0212
Die Berufungsbeh erachtete - ausgehend vom Vorbringen des Bf, wonach er für seine Tätigkeit als Geschäftsführer „ein Gehalt von S 14.000,-“ beziehen würde - die Voraussetzungen des § 5 Abs 1 des AufG für gegeben, führte jedoch im Absatz 4 ihrer B-Begründung aus wie folgt: