§ 66 Abs 4 AVG (Berufungsentscheidung; Zurückweisung)
VwGH 04.06.1996, 95/09/0261
Die Berufungsbeh hat gem § 66 Abs 4 AVG nur dann „in der Sache selbst“ zu entscheiden, sofern die Berufung nicht als verspätet zurückzuweisen ist. Abw.
§ 66 Abs 4 AVG (Berufungsentscheidung; Zurückweisung)
VwGH 04.06.1996, 95/09/0261
Die Berufungsbeh hat gem § 66 Abs 4 AVG nur dann „in der Sache selbst“ zu entscheiden, sofern die Berufung nicht als verspätet zurückzuweisen ist. Abw.