§ 67g AVG (mündliche Verkündung eines Bescheides; keine Notwendigkeit der Anwesenheit der Parteien)
VwGH 02.08.1996, 95/02/0503
Der bel Beh ist darin zuzustimmen, dass die Verkündung eines B nach § 67g AVG auch zulässig ist, wenn die Parteien nicht anwesend sind (VwGH 25.01.1995, 94/03/0292). Mit der mündl Verkündung ist damit der in Frage stehende B - unabh von der in § 67g AVG geforderten Zustellung einer schriftl Ausfertigung an alle Parteien - rechtl existent geworden.