§ 49 Abs 2 dritter und vierter Satz VStG (Strafverfügung; Einspruch; mehrere Absprüche in einer Strafverfügung; keine untrennbare Einheit; getrennte Bekämpfbarkeit jedes einzelnen Abspruches; kein Außerkrafttreten der Strafverfügung hinsichtlich der übrigen Absprüche)
VwGH 02.08.1996, 96/02/0165