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VwGH 10. 6. 1996, 95/03/0286 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1997/1418ZfV 1997, 537

§ 34 Abs 2 VwGG (Zurückstellung einer Beschwerde zur Behebung von Mängeln; Rechtsfolgen der bloß teilweisen Erfüllung des Mängelbehebungsauftrages)

VwGH 10.06.1996, 95/03/0286

Ein nur mangelhaft erfüllter Verbesserungsauftrag gem § 34 Abs 2 VwGG ist der völligen Unterlassung der Behebung von Mängeln gleichzusetzen. Somit schließt die teilweise Erfüllung des Auftrages zur Verbesserung einer beim VwGH eingebrachten Beschw den Eintritt der im § 34 Abs 2 VwGG aufgestellten Fiktion der Zurückziehung der Beschw nicht aus. Einstellung.

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