§ 5 Abs 2 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Alkomatmessung, 7 ½ Stunden zwischen Lenken und Aufforderung zur Alkomatmessung; Begründete Vermutung der Erzielung eines Ergebnisses)
VwGH 14.06.1996, 96/02/0020
§ 5 Abs 2 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Alkomatmessung, 7 ½ Stunden zwischen Lenken und Aufforderung zur Alkomatmessung; Begründete Vermutung der Erzielung eines Ergebnisses)
VwGH 14.06.1996, 96/02/0020