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VwGH 23. 4. 1996, 96/08/0058 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 1997/1398ZfV 1997, 530

§ 18 Abs 8 lit b AlVG (Arbeitslosengeld; Dauer des Bezuges; [ausnahmsweiser] Bezug für die Dauer einer Ausbildung; Voraussetzung Kündigung durch Arbeitgeber; keine analoge Anwendung auf gleichgelagerte Fälle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wie unbegründete Entlassung oder begründeter Austritt; keine Gleichheitswidrigkeit dieser Einschränkung)

VwGH 23.04.1996, 96/08/0058

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