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VwGH 6. 9. 1995, 94/01/0779 (POLIZEIRECHT)

JudikaturPOLIZEIRECHTZfV 1997/1386ZfV 1997, 526

§ 392 ABGB (Anspruch auf Ausfolgung eines Fundes; Gewahrsame eines Tennisvereines; Begriff des Verlustes)

VwGH 06.09.1995, 94/01/0779

Unbestritten ist, dass der Bf in der Herrengarderobe des Tennisvereins XX ein 11 x 20 cm großes Kuvert, in dem sich Bargeld in Höhe von S 61.440,-, eine silberfarbene Geldspange und eine Hotelrechnung befanden, aufgefunden und am darauffolgenden Tag in einem Wachzimmer der BPolDion Wien darüber eine „Fundanzeige“ erstattet hat. Der von ihm gestellte A auf Ausfolgung eines Betrages von S 61.440,- „zuzüglich Zinsen“ wurde mit dem angef B abgewiesen.

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