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VwGH 29. 5. 1996, 94/03/0030 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 1997/1373ZfV 1997, 524

§ 103 Abs 2 KFG (Pflichten des Zulassungsbesitzers eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers, Lenkerauskunft, Anfrage betreffend Lenken nur für Zeitpunkt, nicht Zeitraum)

VwGH 29.05.1996, 94/03/0030

Aufgrund des Wortlautes der von der BPolDion am 11. 5. 1992 an den Bf gerichtete Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers ist - ungeachtet des aufgenommenen Klammerausdruckes „(Delikt Halteverbot)“ - davon auszugehen, dass sich die Anfrage auf den 1. Fall des § 103 Abs 2 Satz 1 KFG bezieht.

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