§ 3 KHStG (Ziele)
§ 16 Abs 1 KHStG (ordentliche Studien, Wahlfächer; Studienrichtung Klavier, Anerkennung von Klausurarbeiten im Rahmen eines Lehramtsstudiums nur bei fachlichem Bezug)
§ 16 Abs 2 KHStG (ebenso; Ersatz der vorgeschriebenen Wahlfächer)