§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Nichterteilung, ua Vorliegen eines Sichtvermerksversagungsgrund)
§ 1 Abs 2 V BGBl 1994/1038 (vorläufiges Aufenthaltsrecht Kriegsvertriebener aus Bosnien-Herzegowina; kein Eingriff in dieses Recht durch Nichterteilung einer Aufenthaltsbewilligung)