§ 3 Abs 1 Z 2 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Familienangehörige, hier Ehegattin, Aufenthalt des Ehegatten im Bundesgebiet mehr als zwei Jahre rechtmäßig ohne Bewilligung)
§ 3 Abs 2 AufG (Bewilligung nach Abs 1, Erteilung, Voraussetzung, zweijähriger Bestand der Ehe)