§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Versagung, kein gesicherter Lebensunterhalt bzw keine für Inländer ortsübliche Unterkunft; Interessenabwägung, langjähriger Aufenthalt im Bundesgebiet, rechtzeitige Antragstellung nach AufG, gemeinsamer Haushalt mit Gatten)
VwGH 11.07.1996, 94/18/0918