§ 2 Abs 1 G über die ausnahmsweise Zulässigkeit von Gebäuden im Freiland, LGBl Tir 1994/11 (Erhebung von Gebäuden ohne Baubewilligung, Feststellung, ob Konsens zu vermuten ist, Bescheid)
§ 2 Abs 1 G über die ausnahmsweise Zulässigkeit von Gebäuden im Freiland, LGBl Tir 1994/11 (Erhebung von Gebäuden ohne Baubewilligung, Feststellung, ob Konsens zu vermuten ist, Bescheid)