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VwGH 27. 6. 1996, 95/06/0184 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1997/1235ZfV 1997, 489

§ 45 Tir LandesBauO 1901 (wesentliche Änderung an bestehenden Gebäuden, Bewilligungspflicht; Verwendungsänderung nicht erfasst)

- (Baupläne, Bewilligung; kein Erfordernis der Angabe des Verwendungszweckes von Gebäuden; Verwendung eines als Mühle errichteten Gebäudes als Zweitwohnsitz unter der Geltung der Landesbauordnung nicht rechtswidrig)

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