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VwGH 23. 4. 1995, 95/11/0225 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 1997/971ZfV 1997, 369

§ 66 Abs 1 lit KFG (Verkehrsunzuverlässig; Vorliegen bestimmter Tatsachen und ihrer Wertung)

§ 66 Abs 3 KFG (Wertung bestimmter Tatsachen, Kriterien hinsichtlich strafbarer Handlungen, Verwerflichkeit, Gefährlichkeit der Verhältnisse bei Tatbegehung, seit der Tat verstrichene Zeit und Verhalten dieser Zeit; fast ein Jahr lang keine weitere Übertretung begangen)

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