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VwGH 23. 4. 1996, 96/04/0059 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1997/962ZfV 1997, 367

§ 356 Abs 3 GewO (Verfahren betreffend Betriebsanlagen, Nachbarn, Parteistellung, Erhebung von Einwendungen spätestens in der Augenscheinsverhandlung, Hinderung an Parteistellung ohne Verschulden, Einwendungen bis zur rechtskräftigen Entscheidung; behauptete Fehler bei Kundmachung der Augenscheinsverhandlung, übergangener Nachbar, keine Hinderung des Eintrittes der Rechtskraft)

VwGH 23.04.1996, 96/04/0059

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