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VwGH 26. 7. 1995, 94/20/0883 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1997/890ZfV 1997, 348

§ 19 Abs 1 Z 1 AsylG 1991 (Ermittlungen über behauptete vorhergehende Entschuldigung)

VwGH 26.07.1995, 94/20/0883

Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 19 Abs 1 Z 1 AsylG 1991 ist nicht nur der - objektive - Umstand des Nichterscheinens des Geladenen, sondern auch der - allenfalls zu ermittelnde - weitere Umstand des Mangels einer vorherigen Entschuldigung.

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