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VwGH 23. 4. 1996, 96/05/0025 (BAURECHT, RAUMORDNUNG)

JudikaturBAURECHT, RAUMORDNUNGZfV 1997/855ZfV 1997, 339

§ 120 Abs 1 Nö BauO (Regulierungsplan nach BauO 1883, Weitergeltung als vereinfachter Bebauungsplan)

§ 120 Abs 3 Nö BauO (Bauland, für welches kein Bebauungsplan erlassen bzw ein vereinfachter Bebauungsplan ohne Festlegung hinsichtl Anordnung und Höhe der Gebäude gilt; Baubewilligung, wenn kein auffallender Widerspruch zur bestehenden Bebauung)

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