§ 42 Abs 3 Tir ROG 1994 (im Freiland rechtmäßig bestehendes Gebäude, Abbruch oder sonstige Zerstörung; Zulässigkeit eines Neubaus mit demselben Verwendungszweck; Zerstörung des alten Gebäudes vor dem 1. 1. 1994, Anwendbarkeit der Regelung)
VwGH 25.04.1996, 94/06/0180